Stellungnahme zum Urteil des VG Koblenz zur Bebauung der Weikertswiese in Arenberg.
Laut Urteil des VG Koblenz vom 5. April 2011, 1 K 1139/10.KO (s. Rheinzeitung Nr.96 vom 26.04.2011) darf in der Weokertswiese gebaut werden. Ausserdem soll es an der Weikertswiese zwischen der Hausnummer Vogelweide 23 und 25 einen Bauplatz geben. Das Gericht ist offenbar einem hartnäckigen Gerücht zum Opfer gefallen. Hier gab es nie einen genehmigten Bauplatz. Auch hat dieser "Bauplatz" nichts mit dem verhandelten Bebauungsplan Nummer 214 zu tun. Es hat den Anschein, als sei das Gericht und die Baubehörde vom Kläger hinter eine dicke Fichte geführt worden. Das könnte Schadenersatzklagen seitens des Klägers nach sich ziehen (mit Spendengeldern?).
1. Bauplatz Weikertswiese an der Vogelweide
Anfang der 1960er Jahre wurde der Arenberger Architekt Walter Madlener
von der Bausparkasse Wüstenrot beauftragt, einen Bebauungsplan für das gesamte Baugebiet auf
dem Forst zu erstellen. Herr Madlener glaubte offenbar, die Welt sei flach wie sein Zeichenbrett.
Die topographischen Verhältnisse schob er völlig bei Seite. Der Kurvenbereich
der
Straße und mein Bauplatz Nr. 25 hingen förmlich in der Luft. Dieser Bebauungsplan wurde dem
Arenberger Gemeinderat zur Genehmigung und Beschlussfassung vorgelegt. Mit einigen
Änderungen wurde der Plan abgesegnet. Eine Korrektur war z.B. der "Bauplatz"
am Weikertspfädchen, der wegen der steilen Hanglage und der notwendigen Aufschüttung
(ca.2400 cbm für die Straße auf einer Länge von > 35 m) als nicht bebaubar erklärt und deshalb im Bebauungsplan gestrichen wurde.
Große
Teile des "Bauplatzes" sind also aufgeschüttet und dienen als Sockel
für die Stabilität der Straße. Dazu kommen ca. 2000 cbm, die vom Aushub meines
Grundstücks dazukamen. Gefahrlos kann hier nur ein "DIXI-Häuschen"
aufgestellt werden. Der Höhenunterschied zum Straßenniveau
beträgt mehr als 15 Meter. Wer übernimmt die Haftung, wenn sich
Straße mitsamt Kanal talwärts bewegen? Schon nach dem leichten Erdbeben
vom April 1992 in Roermont kam es am Abwasserkanal zu Absenkungen, die mit großem
Gerät aufwändig repariert werden mussten. Absenkungen sind noch heute in der Teerdecke
der Straße und im Gehsteig auf 35 Meter Länge festzustellen.
Im Katasterplan v. 25. Nov. 1964 sind die genehmigten Bauplätze dargestellt
(Hausnummern und Kommentare wurden von mir eingetragen). Den Straßen wurden vom
Gemeinderat Namen gegeben und die Bauplätze durchnummeriert. Zwischen der Nr.
23 und 25 war kein weiterer Bauplatz vorgesehen. Seitens der Gemeinde hat es
für dieses Grundstück somit nie einen Bebauungsplan gegeben. Von dem liederlich
erstellten Bebauungsplan war auch ich betroffen. Ohne Änderung der bestehenden
Planung hätte ich wegen der starken Hanglage nicht bauen können. Ein Änderungsantrag
war erforderlich. Aus diesem Anlass fand auf meinem Baugrundstück
eine Gemeinderatssitzung unter Leitung des damaligen Ortsvorstehers Heinrich Westerberg
mit anschließendem Beschluss zu meinen Gunsten statt.
2. Tennisplatz
und Clubhaus mit Parkplätzen in der Weikertswiese
Inmitten der Weikertswiese
war ein Tennisplatz mit Klubhaus geplant. Dieser Plan ist
längst überholt. Der Tennisclub RTC Arenberg hat bereits 1978 eine Tennisanlage auf dem
"Hüttenberg“
mit Clubhaus und Parkplätzen gebaut und das Argument des Klägers somit gegenstandslos.
3. Dem Kläger soll ein Schaden entstanden sein.
Helft uns leben“ ist die Weikertswiese geschenkt worden. Insoweit kann doch
kein "Schaden“ entstanden sein. In dem Verfahren
wurden längst überholte Argumente verwendet. Das Urteil des VG ist
den Bürgern nicht vermittelbar. Der Bebauungsplan Nr. 214 wurde in den 1960er
Jahren erstellt, er hätte heute keine Chance mehr genehmigt zu werden.. Die Arenberger Bürger haben sich gegen eine Bebauung der Weikertswiese ausgesprochen. Angesichts der
demographischen Entwicklung und des Angebots an leerstehenden Häusern, ist eine
hemmungslose Neubebauung und der Verbrauch wertvollen Grünlandes nicht mehr
vertretbar. "Heft uns Leben" macht sich in Arenberg zunehmend unbeliebt. Viele
Leser erwägen ihr RZ-Abo zu kündigen, falls die Weikertswiese zugebaut werden
sollte.
Wer hilft uns Leben, wenn das letzte Grün
zubetoniert ist?
Es steht zu befürchten, daß die Stadt die gesamte Weikertswiese
bebauen wird. Protest auf breiter Front ist notwendig!
Der 7. Mai 2011 ist
ein rabenschwarzer
Tag für Arenberg, der Ortsbeirat hat mit CDU-Mehrheit die Bebauung der Weikertswiese
durchgesetzt.
Politik und Verwaltung sind dabei den erklärten "Bürgerwillen" zu ignorieren.
Zur Bebauung der Weikertswiese hat die BIZ-Ratsfraktion Koblenz eine Anfrage an
die Verwaltung gerichtet.
Die Stellungnahme der Stadt finden Sie
unten.
Konrad Weber im Mai 2011