Adolf Hitler, *Braunau am Inn (Ober Österreich) 20. 4. 1889, + durch Selbstmord in Berlin
30. 4. 1945; Sohn des österreichichen Zollbeamten Alois Hitler (* 1837)
Deutscher Staatsangehöriger seit 1932.

 Hitlerputsch und "Mein Kampf

 Zunächst wollte A. Hitler Künstler (Kunst-Maler) werden, scheiterte in Wien aber bei der  Ausbildung,  ging dann 1913 nach München. Im 1.Weltkrieg war Hitler Soldat im deutschen Heer und wurde später mit dem Dienstgrad "Gefreiter" entlassen. 1919 kam  er mit der Deutschen Arbeiterpartei (seit Febr. 1920 National- Sozialistische-Deutsche Arbeiterpartei, NSDAP) in Berührung, die er bald zu seiner Partei machte. 1922/23 wurde Hitler zur politisch wirksamsten Figur der in Bayern konzentrierten nationalistischen Gruppen und Wehrverbände. Der Versuch, die bayerische Regierung zum Staatsstreich gegen die Reichsregierung zu bewegen, misslang am 9. 11. 1923 (Hitlerputsch). Die NSDAP wurde aufgelöst. Hitler wurde zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt, aber schon im Dez. 1924 aus Landsberg, wo er den ersten Band seines Programmbuchs Mein Kampf geschrieben hatte, entlassen. In dieser Schrift waren bereits seine Ziele (z.B. die Rassenpolitik und außenpolitische Expansion) vorgezeichnet.

Führerprinzip und Reichskanzler:

Mit der Neugründung der NSDAP 1925 unternahm Hitler den Versuch, mithilfe einer Legalitätsstrategie (Wahl- und Parlamentsbeteiligung) die verfassungsmäßige Ordnung der Weimarer Republik zu bekämpfen und die Macht zu erringen. Auf der Grundlage des Führerprinzips schuf er sich in der NSDAP ein ihm ergebenes Instrument, in SA und SS eine innenpolitische Kampftruppe. Die Krisensituation gegen Ende der Weimarer Republik, besonders nach der Wirtschaftskrise 1930 (Arbeitslosigkeit), agitatorisch ausnutzend, gelang es ihm, durch Rednergabe und straffe Organisation zunehmend größere Erfolge für seine Partei bei den Wahlen zu erringen. Am 30. 1. 1933 als Führer der stärksten Partei (in Koalition mit der Deutschnationalen Volkspartei) zum Reichskanzler ernannt, schaltete er zuerst durch Notverordnungen, dann aufgrund des Ermächtigungsgesetzes seine politischen Gegner aus. In der blutigen Gewaltaktion gegen den so genannten Röhm-Putsch (30. 6./1. 7. 1934) beseitigte er die Sonderstellung der SA.

Führerstaat:

Nach dem Tode Hindenburgs (2. 8. 1934) machte er sich als Führer und Reichskanzler zum Staatsoberhaupt und vereinigte damit die Ämter des Partei-, Regierungs- und Staatschefs. Er errichtete einen auf ihn zugeschnittenen Führerstaat, ein auf Rassen- und Machtideologie fußendes terroristisches Herrschaftssystem. Es setzte eine ständig sich steigernde Judenverfolgung (Holocaust) ein (Kristallnacht). Alle politischen Gegner wurden (bes. mithilfe der Geheimen Staatspolizei) verfolgt und in Konzentrationslager verschleppt, Parlamentarismus und Humanität unterdrückt; der soziale Friede wurde durch Machtspruch hergestellt, durch Staatsaufträge und Aufrüstung die Arbeitslosigkeit beseitigt und ein wirtschaftlicher Aufschwung herbeigeführt. Die Freiheits- und Menschenrechte hob Hitler auf; Kultur, Wissenschaft und Kunst ebenso wie Staat, Wirtschaft und Wehrmacht (Febr. 1938 Schaffung des OKW (Ober Kommando der Wehrmacht) unter Führung Hitlers) wurden gleichgeschaltet, straff zentral gelenkt und durch einen feinmaschigen Polizeiapparat überwacht, Kirche und Christentum immer offener bekämpft (Kirchenkampf).

Außenpolitik:

Außenpolitisch verfolgte Hitler ein aggressives Expansionsprogramm (Eroberung neuen deutschen Lebensraums im östl. Mitteleuropa), das auch den Krieg nicht ausschloss. Der Öffentlichkeit hingegen stellte er die Revision des Versailler Vertrags und Gleichberechtigung Deutschlands als Hauptziele seiner Außenpolitik dar (Nationalsozialismus). Mit dem Anschluss Österreichs (März 1938) und der Sudetengebiete (Okt. 1938, Münchener Abkommen) setzte er unter Anwendung stärksten Drucks eine große Ausdehnung des deutschen Staatsgebiets durch. Mit der Zerschlagung der Tschechoslowakei (Errichtung des Reichsprotektorats Böhmen und Mähren, 15. 3. 1939) beschritt Hitler endgültig den Weg zur Unterwerfung Europas und zur Errichtung einer weltweiten deutschen Vorherrschaft.

Zweiter Weltkrieg und Judenvernichtung:

Nach dem Abschluss des Deutsch-Sowjetischen Nichtangriffspaktes, Hitler-Stalin-Pakt, löste er mit dem Angriff auf Polen, am 1. September 1939, den 2. Weltkrieg aus. Die militärischen Blitzkriegserfolge bestärkten Hitler im Glauben an seine militärischen Führungsfähigkeiten (19. 12. 1941 direkte Übernahme des militärischen Oberbefehls). Nach dem deutschen Angriff auf die UdSSR (22. 6. 1941) forderte Hitler die Beherrschung und Ausbeutung des eroberten Gebietes. Nach der Wendung des militärischen Geschehens 1941/42 zuungunsten Deutschlands trat eine Steigerung der Gewalt- und Vernichtungspolitik (Wannseekonferenz zur so genannten Endlösung der Judenfrage; Euthanasie-Programm) ein. Daneben standen andere, ebenfalls auf Hitler persönlich zurückgehende Geheimbefehle (u.a. Kommissarbefehl, Aufstellung von Einsatzgruppen), das Anwachsen der Zahl der Vernichtungs- und Konzentrationslager (vor allem für europäische Juden, Sinti und Roma), die abschreckenden Repressalien nach dem misslungenen Attentat am 20. 7. 1944. Hitlers Befehlsgebung in der Isolation des Führerhauptquartiers (Wolfsschanze) wurde zunehmend wirklichkeitsfremd und führte zur Entstehung von rivalisierenden Machtapparaten. Kurz vor der Einnahme Berlins durch sowjetische Truppen nahm sich Hitler zusammen mit seiner Geliebten Eva Braun ( 29. 4. 1945) im Bunker der Reichskanzlei das Leben.

Hitlerjugend, Abk. HJ:

Jugendorganisation der NSDAP, gegründet 1926, unterstand ab 1931 dem Reichsjugendführer. Die Vielzahl der deutschen Jugendverbände, musste nach 1933 der HJ weichen, die ab 1936 zur Staatsjugend erhoben wurde. Von 1939 an, war die Mitgliedschaft für alle Jugendliche vom 10. bis 18. Lebensjahr verbindliche Pflicht.

Gliederungen: Deutsches Jungvolk (DJ; Jungen von 10 bis 14 Jahren), Deutsche Jungmädel (DJM; Mädchen von 10 bis 14 Jahren) und die eigentliche HJ (Jungen von 14 bis 18 Jahren), Bund Deutscher Mädel (BDM; Mädchen von 14 bis 18 Jahren).