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Anrainern. Besonderes Interesse gewinnt in diesem Zusammenhang das vom 13. bis 15. Juni 1769
durchgeführte Ganggeleit, weil es hierzu sowohl ein ausführliches Protokoll von 146 Seiten11 im Hinblick auf alle
nummerierten Grenzsteine (8-91) als auch eine detaillierte Karte 12 mit den Grenzsteinen 8-87 [88-91] gibt. Dabei
sind die drei räumlich voneinander unabhängigen Teile dieser jenseitigen Waldungen" wie folgt dokumentiert: mit
8-1513 und 79-87 der Hümmerich (ca. 143 ha Fläche, ca. 5 1/2 km Umfang), mit 16-78 der Augster Wald (ca. 813
ha, ca. 21 km), mit 88-91 das Nierental (ca. 30 ha, ca. 3 km). Heute sind diese räumlich auseinander liegenden
Teile des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes, Staatswald wie Gemeindewald, gewissermaßen
wieder unter einem gemeinsamen Dach vereinigt. Dies bedeutet: Sie werden von der Staatlichen Forstverwaltung
des Landes Rheinland-Pfalz gleichwertig bewirtschaftet und gepflegt. Dabei liegt die forstfachliche - ökonomische
und ökologische - Oberleitung für den Hümmerich beim Forstamt Koblenz (Gemeindewald Immendorf) und
Forstamt Neuhäusel (Staatswald, Gemeindewald Simmern), für den Augster Wald beim Forstamt Nassau
(Gemeindewald Arzbach) und Forstamt Neuhäusel (Staatswald; Gemeindewald Kadenbach, Eitelborn,
Neuhäusel), für das Nierental beim Forstamt Nassau (Staatswald).
Hümmerich 1(8-15)
- Die Fläche des Koblenzer Stadtwaldes Hümmerich (Himmericher Wald), heute in der Simmerner und
Immendorfer Gemarkung gelegen betrug ca. 143 ha mit einem Umfang von ca. 5 1/2 km 14. Die im Uhrzeigersinn
erfolgte
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- 11 StAK 623 Nr. 3477 (Konzept) und Nr. 3478 (Ausfertigung).
- 12 StAK K Nr. 225. Siehe hierzu Abb. 1 (mit Hervorhebung der Grenzsteine 8, 13, 15, 16, 23, 26, 44, 51, 68, 73, 78, 82, 85, 88, 89, 90,
91) und Abb. 2, entsprechend, mit den heutigen Gegebenheiten.
- 13 Warum die Grenzbegehung der Stadt Koblenz von 1769 (StAK Nr. 3477 f.) mit der Nummer 8 (so auch der Grenzbegang von 1759)
und nicht mit der Nummer 1 angefangen hat, konnte nicht ermittelt werden. Das Ganggeleit von 1787 in StAK Nr. 3468 (Ausfertigung),
3470 (Konzept), 3472 (Berichtigungen 1788-1 789) begann bei dem Hümmerich, Augster Wald und Nierental jeweils mit der Nummer 1.
- 14 Karten des Anton von Froelich, lavierte Federzeichnungen, von 1791 im HHSTAW Abt. 3011 Nr.2867V und LHAKo Best. 702 Nr. 89.
- Hümmerich = Hügel mit Ackern und Wiesen, nach Werner Metzler:Die Ortsnamen des nassauischen Westerwaldes. Marburg 1966, S.114.
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Die
Grenzbegehung von 1769 begann am Dienstag, dem 13. Juni,
morgens um 4:30 Uhr an der bach nahe bey der steinern Brücken,
d.h. ungefähr 250 m (bachabwärts) von der Meerkatzbrücke 15 über
die heute die B 49 zwischen Arenberg und Neuhäusel führt. Dort, in einem zum Teil versumpften
Gebiet ganz in der Nähe des Meerkatzbaches, steht ein Koblenzer
Stadtkronenstein aus Basalt (8) mit den Jahreszahlen 1718, 1740, 1749,
1759, 1769, 1779 und 1787. Unweit davon befinden sich immer noch
verschiedene Grenzsteine, u. a. ein mit D. E. [Dahl-Ehrenbreitstein]
beschrifteter Gemarkungsgrenzstein (Ehrenbreitsteiner Wald) sowie ein mit
der Ziffer 156 versehener Landesgrenzstein zwischen dem Herzogtum
Nassau und dem Königreich Preußen. Dass es sich bei dem ehemaligen
rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwald um einen Markwald gehandelt hat, der
der Stadt Koblenz und den Gemeinden Neuendorf und Moselweiß gehörte
lässt sich an der dreigeteilten Gliederung des protokollierten Personenkreises
ablesen 16. Abb.3 Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Hümmerich, 1791; lavierte Federzeichnung
von Anton von Frölich
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- 15 Die nassauische Grenzsäule, ein hoheitliches Zeichen des Herzogtums Nassau, u. a. mit dem nassauischen Löwen mit
Herzogskrone und sieben Schindeln, stand früher an der Meerkatzbrücke vor Arenberg, wo die preußisch-nassauische Grenze
1815/16-1866 verlief. Heute befindet sich diese Grenzsäule auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil
Denzerheide. Es ist übrigens vertretbar, dass der - nebenbei bemerkt kronenlose - nassauische Löwe im Wappen der Ortsgemeinde
Simmern, Westerwaldkreis" acht Schindeln aufweist. Es kommt nämlich diesem Wappen keine staatliche Funktion für das Herzogtum
Nassau zu, sondern lediglich eine symbolische, die sich auf den kommunalen Bereich beschränkt. Daher kann in diesem
Zusammenhang die Zahl der Schindeln beliebig festgelegt werden, erst recht, weil die Schindetn lediglich der Zierde und Differenzierung
dienen, ansonsten aber keine tiefere Bedeutung haben. Entscheidend, d. h. von juristischer Bedeutung, ist der genaue Wortlaut der
Wappenbeschreibung (vgl. Festschrift wie Anm. 1, S. XI: diese lässt die Zahl der Schindeln offen ",[...] von goldenen Schindeln umgebener [...]").
16 StAK 623 Nr. 3478, S 5-9.
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Zugegen waren nämlich von Koblenz Bürgermeister Oster und der
für das Protokoll zuständige Notar Biessling, fünf Hochgerichtsschöffen, je ein
Vertreter der 16 Koblenzer Zünfte, ein Vertreter der unzünftigen Bürgerschaft,
drei der vier städtischen Waldförster, 13 namentlich Genannte der Juventutis
Confluentis, also junge Koblenzer, damit auch in späteren Jahren Zeugen zur
Verfügung stehen würden.
- Abb.4 Koblenzer Stadtkronenstein 8/1769 Von Moselweiß war niemand
erschienen, von Neuendorf ein Bürger. Die insgesamt 41 Teilnehmer, ohne
die jeweiligen Anrainer, gingen zunächst entlang der ca. 3,6 km langen ersten Hälfte des Hümmerich bis zu einer
Quelle in der Raidelbachwiese - Raidels Born - in mittelbarer Nähe des Naturdenkmals Herzogsbusch" (8-15).
Die erste Teilstrecke von ca. 2,0 km (8-13) verlief ohn fern der dabeifliessender Meerkaz-Bach, der damals -
nicht nur wie heute bei der Schwabsmühle (Imdorfer Mühl) - fast durchgehend mit bewirtschafteten Waldwiesen
umsäumt war. Sie führte vorbei an zahlreichen nassauischen Gemarkungs Grenzsteinen - gewissermaßen als
Nachfolge-Grenzsteine" nicht mehr vorhandener Koblenzer Stadtkronensteine - und einem weiteren D.
E.Grenzstein (Ehrenbreitsteiner Wald), zunächst in etwa längs des Meerkatzbaches; verlief dabei auch entlang
einem in den Hümmerich einspringenden, relativ kleinen Viereck, das mit einem erst am 24. April 1789 17
gesetzten Koblenzer Stadtkronenstein beginnt und noch einige nassauische Gemarkungs-Grenzsteine aufweist; ging dann weiter zur Schwabsmühle, zum
späteren - nassauisch-preußischen Landesgrenzstein 154 und zum
Walddistrikt "Am Gebrannten" bis ungefähr zum Zusammenfluss der Mähr-Katz
mit dem Mußbach, die beide hinfort den Mallendarer Bach bildeten und bilden.
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- 17 Ausführliches Protokoll über die Setzung dieses Grenzsteins (5/1787) in StAK 623 Nr. 3472, S. 8 f
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An diesem Zusammenfluss befand sich in mittelbarer Nähe ein Koblenzer
Stadtkronenstein (13); heute steht in unmittelbarer Nähe der nassauisch -
preußische Grenzstein 153. Von einer Ausnahme abgesehen, traten bei dieser
ersten Teilstrecke mit den Anrainern keine besonderen Probleme auf, weder
mit den Privateigentümern von Immendorf noch mit den Vertretern der
Herrschaft Mühlenbach, etwa der beiden Dörfer Arenberg und Immendorf. Nur
mit den Ehrenbreitsteinern gab es am Anfang der Grenzbegehung am
Meerkatzbach Arger, weil, wann in gesagtem Bächelgen gefischet würde,
alsdann der Revier-Jäger solches nach Willkur ableite und Mercklich zu dem
Coblenzer Stadt-Eigentum übertreibe. Die zweite Teilstrecke von ca. 1,6 km
(13-15) verlief in etwa entlang dem seinerzeit gleichermaßen wiesenreichen
Moosbach und Raidelbach. Zu Beginn kam es mit Vertretern der
Ortsgemeinde und des Amtes Ehrenbreitstein ebenfalls zu Streitigkeiten, und
zwar unweit der Vereinigung von Moosbach und Meerkatzbach zum Mallendarer Bach, als Thällerseitts ein Wasser-Lauf
praetendiret würde, welcher Uns einen Teil der städtischer Wieß entziehe.
Diese Auseinandersetzung wurde vertagt und der Lauf der Bach bis zur anderweiten näheren Verfindbarung in
Status quo belassen. Mit den anderen Anrainern am Moosbach und Raidelbach bis zum Raidels Born (15), dem Abb. 5: Koblenzer Stadtkronenstein
Vertreter des Klosters Oberwerth und einigen Privateigentümern, gab es dagegen keinerlei Beanstandungen.
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- Augster Wald (16-78)
- Der Koblenzer Stadtwald Augster Wald - zwischen Simmern, dem Montabaurer Markwald, Arzbach, Kadenbach,
Eitelborn und Neuhäusel gelegen - war ein partiell landwirtschaftlich genutzter Laubmischwald und verfügte über
eine Fläche von ca. 813 ha mit einem Umfang von ca. 21 km. 18
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- 18 Karten - ohne den Westteil des Augster Waldes! - von [1800] im HHSTAW Abt. 3011 Nr. 82V (Franz Reifenberg = Abb. 6) und LHA
Ko Best. 702 Nr. 187 f. (Johann Peter Pasbach).
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Abb.6: Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Augster Wald, [1800]; Karte [ohne den bis fast
Simmern reichenden Westteil des Augster Waldes] von Franz Reifenberg
-
- Die Grenzbegehung dem Hümmerich entlang wurde nach ca. 3,6 km bei einer in
einem Wießen Hang gelegenen Quelle, Raidels Born, ungefähr 140 m oberhalb
des Moosbaches unterbrochen. Die insgesamt 41 Teilnehmer gingen nunmehr
einen Berg (Hümmerich) hinunter zum Moosbach, dann über den Moosbach und
auf dem Weg von Moosbach entlang einem namenlosen Bächelgen den
gegenüberliegenden Berg hinauf bis zur Westseite des heute noch etwa 1 ha
großen, auf Simmerner Gemarkung befindlichen Deufels Wießgen, das auf zwei
Seiten von einem eindrucksvollen Hohlwegsystem umrahmt ist. Der ebenfalls im
Uhrzeigersinn erfolgende Grenzbegang des Augster Waldes (16-78) begann
also hier bei der Teufelswiese, im heutigen Walddistrikt Teufelswiese, am
Morgen des 13. Juni 1769. Hier endete er auch am Morgen des 15. Juni 1769.
Der erste Grenzstein des Augster Waldes (16) war nur ca. 100 m vom letzten
Grenzstein (78) entfernt! 19 Zunächst waren Auseinandersetzungen zwischen der
Stadt Koblenz und dem Coenischen Hofmann auf dem der kurtrierischen
Domänenverwaltung unterstehenden Vallerauer Hof, der in der Nähe des
heutigen bei Hillscheid gelegenen Josef- Kentenich-Hofs lag, zu klären. Auch mit dem Obermärker, der Stadt
Montabaur, sowie dem "Metternicher Müller" am Bierhaus bei Arzbach und nicht zuletzt mit der Ortsgemeinde
Kadenbach wegen eines nördlich von Kadenbach verlaufenden 2-5 m breiten Grenzgrabens mit Aufwurf nach der
Seite des Koblenzer Stadtwaldes gab es Reibungspunkte. Ansonsten verlief die Grenzbegehung des Augster
Waldes, zusammenfassend, wie folgt. 20 Dienstag, 13. Juni 1769: Beginn an der Westseite des Deufels
Wießgen, und zwar spätmorgens an einem heute noch gut erkennbaren Hohlweg (in unmittelbarer Nähe: 16), der
gewissermaßen als Ast" des Weges von Moosbach zunächst in Richtung Naturdenkmal "Dicke Buche" führte,
vorbei an der Marienstätterhecke genannt See; danach und bald wieder auf dem Weg von Moosbach - heute noch
zum Teil als Muldenhohlweg gut erkennbar - bis ungefähr zur Mitte des Grenzsaumes Nonnenheck/Halsloch, wo
erst zwischen 16 und 17 Uhr Mittag gemachet worden ist; weiter den Landt-Graben hinunter zum früher
Grundsbach genannten Kalter Bach bei der Spitzkehre der K[reisstraße] 115 (23) in mittelbarer Nähe der
Grundsmühle; darauf entlang dem Kalter Bach als grentzscheidender bach bis zur Vallerauer Hütte, dem soeben
aufgegebenen Landgasthaus Hüttenmühle, womit dann für Heute der Begang Beschlossen worden. Nachtlager in
Neuhäusel. Mittwoch, 14. Juni 1769: Beginn sehr früh am Morgen um 4.30 Uhr am Kalter Bach, dann diesen bachaufwärts
zum Hütten Weyer [Kalterbachstausee] und die steule Ansbach hinauf bis zum versumpften Quellbereich des
Alsbaches am Scheidts Born (26) in mittelbarer Nähe der Alarmstange"; hierauf entlang dem langen Grenzsaum
zum Montabaurer Markwald, über die B 49
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- 19 Aufgrund der in gäng bzw. schritt im Protokoll der Grenzbegehung vom 13. bis 15. Juni 1769 (siehe Anm. 11) jeweils angegebenen
Entfernung zwischen zwei Koblenzer Stadtkronensteinen in Verbindung mit bekannten Entfernungen im Gelände habe ich für 1 gang
bzw. schritt ca. 0,80 m berechnet. Generell gilt, auch für den Gesamtumfang des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes
von ca. 30 km: die Längenmessung von natürlichen Grenzen, beispielsweise der verschiedenen Grenzbäche des Augster Waldes, führt
zu ungenauen Ergebnissen, weil sich nicht jede Bachwindung berücksichtigen lässt. Es müssen also Glättungen und Vereinfachungen
vorgenommen werden, auf welchen dann die Längenmessung basiert (freundlicher Hinweis von Herrn Diplommathematiker Peter
Trumpp, Frankfurt am Main).
- 20 Zur Grenzbegehung des Augster Waldes im Einzelnen mit einer Bild Text-Dokumentation aller noch erhaltenen, wenn auch zum Teil
verfremdeten Koblenzer Stadtkronensteine - z. B. vor dem Neuhäuseler Gemeindehaus [69], im Landschaftsmuseum Westerwald in
Hachenburg [72]) - insgesamt 24 Abbildungen, siehe Trumpp (wie Anm. 10), S 70-77.
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- - die gemeine Land-Strass = Montabäurer strass - und zwischen Dollmannsbach /
Langscheidsbach bis zum Kennelbach, der damals noch vor Arzbach erreicht wurde (44); schließlich nach
Arzbach längs des Kennelbaches und in Richtung Ortsgemeinde Kadenbach längs des Kadenbaches
(Bier-Häuser-Bach) - vorbei am Bierhaus, an der Ohle Müll bey Eydelborn und vorbei jeweils an einer Wiese des
Reichsgrafen von der Leyen und der Deutschordenskommende Koblenz - bis zum damals noch felder- und
wiesenreichen Mühlberg (Millmenich) bei Kadenbach; Unterbrechung, um daselbsten [Neuhäusel] das
Mittags-Mahl einzunehmen, und zwar nunmehr endlich mit den vier Vertretern von Montabaur, u. a. Bürgermeister
Johannes Hisgen und Stadtschreiber Peter Schaaf, auf die man bei der Landt-Strass (B 49) vergeblich 3
Viertel-Stund lang abgewartet hatte; schließlich vorbei an der Kleinmühle (Mühlchen) 21, unweit der Einmündung
des Binnbaches in den Kadenbach, bergaufwärts (51) quer über den Mühlberg und die Webbach (Wewig) zum
vom Limes geschnittenen Butterweg, wobei die Katenbächer Kabell außerhalb zur Linken blieb, und längs eines
Wildgrabens über die Montabäurer strass (B 49) zum späteren Forsthaus Eitelborn bei Neuhäusel (68):
Commissio endigte für heute den Begang und gienge über den so genannten Sau-Wald nacher Neuheusel zum
Nachts-Lager.
- Donnerstag, 15. Juni 1769: Oberlauf des in den Kalter Bach entwässernden Silberbaches (silber-fluß),
Krankenbörnchen und Forstarboretum bei Neuhäusel (73, damit endet die Abb. 6! 22), Halsloch / Eisenköppel,
Simmerner Wäldchen, welches der stadt Coblenz eigentümlich zugehöret; abschließend (ab der heutigen K 113)
wiederum auf dem Weg von Moosbach - heute ein klassischer Hohlweg mit Bäumen in seiner Mitte - bis zur
Westseite des Deufels Wießgen auf Simmerner Gemarkung. In unmittelbarer Nähe dieses Endes stand auch der
von 16 (Anfangsstein) ca. 100 m entfernte Schlussstein (78) der Koblenzer Stadtkronensteine des Augster
Waldes. Heute befindet sich unweit davon ein nassauisch-preußischer Walddistrikt-Grenzstein. Von hier hat mann
sich den Berg gang hinunter, wohe man den Vorbesagten Dienstag herauf gekommen, wiederum hinunter in den
grund [des Moosbaches] bis an die Raidels Bach und Von dar anderer seitts des Berg die Wießen hinaus
begeben und da selbsten den an schon gesagtem Dienstag begangenen und am Raidels Born stehenden
Cronen-Stein sub Numero 15 angetroffen.
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- Hümmerich II (15-79-87-8)
- Nachdem nunmehr die Grenzbegehung des Augster Waldes (16-78), gegen Ende völlig problemlos gegenüber
den verschiedenen Anrainern, zum Abschluss gelangt war, konnte der Grenzbegang des Hümmerich vom
13. Juni 1769 (8-15) fortgesetzt und
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- 21 In unmittelbarer Nähe stand eine alte Eiche, an deren Stamm ein Marienbild befestigt war (Bildches Eich). Einem im Jahre 1984 von
der Katholischen Jugend Arzbach auf dem Stamm einer benachbarten Fichte am Kadenbach befestigten Hinweistäfelchen ist u. a. zu
entnehmen: Als die Neuhäusler und Kadenbacher noch nach Arzbach in die Kirche mußten, hielten sie bei diesem Bild an und
sprachen ein kurzes Gebet. Die Gläubigen, die beim ersten Läuten die Stelle passierten, kamen noch rechtzeitig zum Gottesdienst.
Wer beim zweiten Läuten an diese kam,
traf nur noch rechtzeitig zum Frühschoppen am Bierhaus ein."
- 22 Der Skizze von Longard (siehe Anm. 4) liegt also die Abb. 6 des Augster Waldes zugrunde, der hier nur bis Neuhäusel und nicht
bis vor die Tore des westlich davon gelegenen Simmerns reicht.
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- abgeschlossen werden (15-79-87-8). Die Wegstrecke der zweiten Hälfte des
Hümmerich vom Raidels Born (15) bis zum Ausgangspunkt am 13. Juni 1769 (8) betrug ca. 2 km. Sie führte,
wiederum im Uhrzeigersinn, quer über den seinerzeit noch teilweise mit Äckern und Wiesen bedeckten
Hümmerich (Raidelbachs Wies, Hundsbüsch Wiesse): zuerst den Berg
hinauf und an einem heute stark beschädigten Koblenzer Stadtkronenstein
(82) vorbei, so auf dem sogenanten Hunds-Busch stehet; dann den Berg
hinunter auf einem heute immer mehr zuwachsenden Waldweg bis zum
Areal eines Bundeswehr-Depots, damals zu den Deutschordenshecken
gehörend; schließlich nach einem Rechtsschwenk unter der sogenanten
Höh zur Meer-Katz zu, vorbei an dem - späteren - nassauisch-preußischen
Landesgrenzstein 155 mit u. a. der Inschrift I[MMEN]D[OR]F und
S[IMMER]N zur Räf-Kamps-Wieß auf den daselbst befindlich und Am
Anfang dieses Begangs mit Numero 8 bezeichneten Stadt-Cronen-Stein in
unmittelbarer Nähe des Meerkatzbaches und ungefähr 250 m bachaufwärts
von der Meerkatzbrücke entfernt. Vom Silberbach 72) bis zum
Meerkatzbach (8) war Anrainerin die Kommende Koblenz des Deutschen
Ordens,welche u. a. durch den Kommenden-Jäger Hans Michael
Embsbach und den Heckenschützen Caspar Sauerborn von Immendorf
vertreten war. Besondere Probleme an dieser relativ langen Grenze 23
zwischen der Stadt Koblenz und dem Deutschen Orden Abb.7: Koblenzer Stadtkronenstein 82/ 1769
- gab es nicht -
hierbei nichts zu erinnern.
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- Nierental
- Nunmehr begaben sich die Vertreter der Stadt Koblenz zur damaligen Emser Landstraße, und zwar über den
Fahr- und Fuhrweg, zwischen dem gemeinschaftlichen Niederberger Kirchspielwald und der Deutschordensheck
(Teutsch-Ordens-commendwaldung und -Hecken) 24, vorbei an den späteren nassauisch-preußischen
Landesgrenzsteinen 157 und 158. Grenzstein
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- 23 Zur Grenzziehung mit eingezeichneten Deutschordens-Grenzsteinen siehe LHA Ko Best. 702 Nr. 13794 (Charte von dem Domanial
Wald Deutschordensheck mit Lage der Meerkatzbrücke, 1829).
- 24 Vgl.im einzelnen HHSTAW Abt. 212 Nr. 11992 (Grenzregister und Grenzprotokolle von den Domanialwaldungen in der Oberförsterei
Hillscheid. Generelle Grenzbeschreibung der Distrikte Oberwerther Wäldchen, Deutschordensheck und Hümmerich, 1846).
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Abb.8: Ehemaliger Koblenzer Stadtwald Nierental (Kartenausschnitt,
Johann Fuchs),1837.
- 157 ist heute nicht mehr vorhanden; er befand sich östlich
der Meerkatzbrücke und trug u. a. die Inschrift U[RBA]R =
Urbarer Wald. Grenzstein Nr. 158 ist heute noch unweit des
Nordrandes von Bahn 15 des Golfplatzes Denzerheide
erhalten; er trägt u. a. die Inschrift N[IEDE]R[BER]G -
Niederberger Wald. Die heute streckenweise mit kratzigen
Dornbüschen und stachligen Wildrosen überzogene Alte
Emser Landstraße, welche von dem Dahl- Ehrenbreitstein
auff Ems gehet 25, verlief auf einer Strecke von ca. 800 m,
hier zum Teil recht gut nachweisbar, in etwa entlang dem
Waldrevier Nierental (Nörren-Thall 26), welches ca. 3 km
(einen guten streich bzw. fast eine halbe Stunde) vom
Hümmerich entfernt, abgesonderet und als ein besonderes
städtisches Eigentum umgegränzet ist. Bei dem Nierental mit lediglich ca. 30 ha Fläche und ca. 3 km Umfang
handelte es sich um den kleinsten Teil des ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes. 27
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- 25 Zum Verlauf der Alten Emser Landstrasse auf Embs durch den coblentzer Wald im nähren Dahl siehe Grundriss der Markscheidung
des hochgräflich von Metternichischen Dinster-Hofs und mehrerer dazugehöriger Felder und Wiesen [1800] im Privatarchiv Volker
Sabel, Arzbach, und Charte über denjenigen Teil des Emser Markwaldes, Eichwald genannt, 1821 (LHA Ko Best. 702 Nr. 7431).
- 26 Wie in der Hillscheider Gemarkung das frühere Hahnstal Hanechesdal Vallerawer Bach Grunds Bach Kalter Bach) auf den
benachbarten Hahnsberg verweist und umgekehrt, so beziehen sich analog aufeinander das Nörren-Thall und der benachbarte
Nörrenberg, seinerzeit auch Nörr oder Nirr genannt (heute Nörrberg). Norr = kahler, nackter Fels; felsiger Ackerboden; dünne Acker-
schicht; nach Heinrich Dittmaier: Rheinische Flurnamen. Bonn 1963, S. 215.
- 27 Kartenausschnitt von 1837 im LHA Ko Best. 702 Nr. 7434, I (Johann Fuchs); vgl. dazu HHSTAW Abt. 3011 Nr. 3525V
(Wirtschaftskarte von der Königlichen Oberförsterei Neuhäusel, 1882).
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Schon Spindler 28 kannte 1925 nicht mehr den genauen Grenzverlauf des historischen Nierentals bis 1803, vor
allem, was die Nordwestgrenze in der der Alten Emser Landstraße benachbarten Brückwiese angeht.  Wegen der
zahlreichen Eingriffe in die Landschaft - im Zusammenhang mit der Errichtung des
Golfplatzes Denzerheide in den Jahren 1928-1930, der land- / forstwirtschaftlichen
Nutzung der Brückwiese im Zeitraum 1944-1956 (Schafhalter Wunderlich, Gräflich von
Schaesbergsche Forstbaumschulen 29) und dem Bau des Autobahn- zubringers von
Neuhäusel bzw. Arenberg ( Südtangente") in den 1980er Jahren - ist in der
Zwischenzeit die Realprobe im Gelände erschwert worden. Doch ein überraschender
Fund eines Koblenzer Stadtkronensteins im Grenzbereich Alte Emser Landstraße /
Nierental am 13. Dezember 1998 konnte die räumliche Spannung zwischen dem im
Protokoll vom 15. Juni 1769 überlieferten historischen Nierental - damals ein
Laubmischwald mit Eichen, Buchen, Haßel und Hainbuchen - und der heute konkret
erfahrbaren Landschaft mit der Bezeichnung Nierental weitgehend auflösen. Das
wenigstens im Jahr 1769 im Ganzen problemfreie 30Ganggeleit des Nierentals,
wiederum im Uhrzeigersinn, begann in der so genanten Brück-Wieß, also am
nordöstlichen Rande der heutigen Bahn 4 des Golfplatzes Denzerheide, wo die
Panzerstraße und der Wanderweg G 2a zusammentreffen, unweit des nassauischen
Steines 49 31 Abb.9: Koblenzer Stadtkronenstein 88/1769
("Dreiländereck" Nierental-Urbarer Wiesen-Eitelborner Wiesen). Anwesend in der Brückwiese waren zu Beginn die beiden Anrainer: einerseits die Vertreter des
kurtrierischen Amtes Ehrenbreitstein
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- 28 Spindler (wie Anm. 8), S 11.
- 29 Einschlägiger Schriftwechsel Mai 1947-Juni 1959, nebst Handskizze des Golfplatzes Denzerheide mit Brückwiese vom 25.
November 1947, in LHA Ko Best. 443 Nr. 1273.
- 30 Vgl. dagegen den sich bis 1789 erstreckenden Schriftwechsel, das stürmische und einseitige mithin illegale Verfahren des
stadtmagistrats zu Koblenz bei Begehung [am 28. September 1787] Ihrer an der Vogtei Emßer Gränze gelegenen stadtgemark
betreffend, in HHSTAW Abt. 172 Nr. 4362 und HHSTAW Abt. 355, Nr. 53, 94b, 95 sowie in LHA Ko Best. 1C Nr. 2179; diesen
Schriftwechsel habe ich ausgewertet in meinem Beitrag: Emser Händel. Zur Grenzziehung und -markierung des ehemaligen
rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwaldes im 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Nierentals. In: Archiv und
Geschichte. Festschrift für Friedrich P. Kahlenberg. Hrsg. von Klaus Oldenhage, Hermann Schreyer u. Wolfram Werner Düsseldorf
2000 (Schriften des Bundesarchivs 57), S. 444-452.
- 31 Vgl. dazu im Einzelnen das im März 1837 von Johann Fuchs erstellte Grenzprotokoll über das Nierental in LHA Ko Best. 537,48 Nr.
23 (mit drei Teilbeschreibungen und -skizzen der nassauischenGrenzsteine 1/2-24/25, 25/26-46/47 und 47/48-56/1).
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und des zum Teil landwirtschaftlich genutzten Oberen Kirchspielwaldes
(Niederberg, Urbar 32), die sich gleich nach der Begutachtung des Grenzsteines
88 -für richtig anerkannt - wieder entfernten; andererseits die Vertreter der
ebenfalls angrenzenden Herrschaft Sporkenburg (von Metternich zu Winneburg
und Beilstein mit dem Dorf Denzerhaid und Streubesitz innerhalb der Emser
Gemarkung) 33, die bis Grenzstein 90 zugegen blieben. In der Brückwiese befand
sich der Koblenzer Stadtkronenstein 88 mit den Jahreszahlen 1718, 1722, 1740,
1749, 1759, 1769, 1779 und 1787. Dieser Stein wurde im Zusammenhang mit
dem Bau des Golfplatzes in den Jahren 1928-1930 unter vermodertem Laub
gefunden und danach umgebettet. 34 Etwa 130 m vom Grenzstein 88 entfernt
stand Grenzstein 89, wohl - zwischen der heutigen Weggabelung Reitweg/
Wanderweg G 2 und dem nassauischen Stein 51 aus dem Jahre 1837 35, also in
unmittelbarer Nähe der Alten Emser Landstraße; und ohngefehr 7 schritt [ca. 6 m]
befande sich der hochgräflich Metternichische Burg-Friedens-Stein 36 Es folgten
in Abständen von ca. 250 m und ca. 550 m - die Grenzsteine 90 und 91,
Abb.10: Burgfriedensstein der Herrschaft Sporkenburg am Nierental,
heute vor dem Golfhotel in Eitelborn, Ortsteil Denzerheide.
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- 32 Zur mit dem Vertrag vom 22. April 1768 abgeschlossenen Teilung des gemeinschaftlichen Niederbergerr Kirchspielwaldes in den
Oberen Kirchspielwald (Niederberg und Urbar) und den Niederen Kirchspielwald (Dahl-Ehrenbreitstein) siehe StAK 655,10 Nr. 91 (Der
Wald der Gemeinde Ehrenbreitstein, 1768-1818) und ebd. Nr. 968 (Waldprotokolle der Gemeinde Ehrenbreitstein, 1768-1779). In den
Grenzbegehungen vom September und Oktober 1768 (mit trommel, pfeiffen und Blasenden , waldhörnern [...] in beyseyn der Jugend [.1
unter offenem himmel und freyer Wiesen gedanzet) wurde diese Teilung auch durch Wappen- und Lauffersteine dokumentiert, und zwar
Sub Signo: D.E. Dahl-Ehrenbreitstein, V.N.B = Niederberg und Urbar (ebd., Nr. 968).
- 33 Vgl. dazu HHSTAW Abt. 212 Nr. 8336 und LHA Ko Best. 332 Nr. 1463 (jeweils Skizze [zuverläßiger handriß] von Heinrich Jäger
über die Grenze der Herrschaft Sporkenburg, 1804, mit der seinerzeit weiter nach Westen reichenden, den Bereich der Herrschaft Sporkenburg
berührenden Emser Gemeinds Waldung). Zu den Grenzstreitigkeiten zwischen der Herrschaft Sporkenburg und der Ortsgemeinde
Eitelborn siehe HHSTAW Abt. 112, Eitelborn Nr. 4.
- 34 Abgebildeter Koblenzer Stadtkronenstein 88 - heute auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil
Denzerheide, stehend - als Bruckwiß der stein in LHA Ko Best. 702 Nr. 6126 (Haus Mühlenbach und Umgebung zwischen Montabaur
und Ehrenbreitstein, lavierte Federzeichnung, 1578); siehe dazu auch Grundriss der Markscheidung (wie Anm. 25)
- 35 Analog zu Stein 49 (wie Anm. 31).
- 36 Zum viereckig gehauenen Burgfriedestein der Herrschaft Sporkenburg mit der Beschriftung BURG FRJDT - heute auf dem Vorplatz vor der Freitreppe des Golfhotels in Eitelborn, Ortsteil Denzerheide - siehe Grundriss der Markscheidung (wie Anm. 25) und Heinz
Schüler: Grenzsteine des Stadtkreises Koblenz. Stumme Zeugen der Heimatgeschichte. Koblenz 1981, S 55. Weitere
Burgfriedenssteine im Kur- und Stadtmuseum Bad Ems und im Gewahrsam der Ortsgemeinde Eitelborn. Zur Funktion dieser
Grenzsteine siehe Staatliches Zentralarchiv in Prag: Familienarchiv Metternich, Altes Archiv (SUA: RAM) Best. A Nr. 5466.
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- Abb. 11: Koblenzer Stadtkronenstein 90/1769.
die beiden letzten Koblenzer Stadtkronensteine (Grenzsteine)
sowohl des Nierentals als auch des ehemaligen rechtsrheinischen
Koblenzer Stadtwaldes. Stein 90 37 mit den Jahreszahlen 1688,
1722, 1740, 1749, 1759, 1769, 1779 und 1787 stand oberhalb der
Emser strass und noch vor dem nassauischen Stein 53. Hinzu
kamen hier als neue Anrainer die Vertreter der gemeinsamen
Herrschaft der Vogtei Ems (Nassau-Oranien, Hessen-Darmstadt)
und blieben zugegen bis zur Einmündung eines heute namenlosen
Baches in den Fachbach. Ab dem nunmehr unterhalb der Alten
Emser Landstraße und unweit des nassauischen Steins 7
befindlichen Koblenzer Stadtkronenstein - dicht an der Landstrass an
der Rippe 38 des Bergs ... zeiget gerad den Berg hinunter in das
Mauß-Loch 39 - ist, mit Ausnahme der letzten hundert Meter in der
Brückwiese, die weitere Grenzlinie gesichert, weil nunmehr zwei
Bäche eine natürliche Grenze bilden. Vorerst, nach einem Rechtsschwenk, auf ca. 750 m
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- 37 Obwohl nur noch ca. 10 cm (an einer Ecke) über das Erdreich herausragend, wurde er dennoch am 13. Dezember 1998 in einem
praktisch unzugänglichen Waldstück unweit von Bahn 2 des Golfplatzes Denzerheide gefunden, und zwar etwas oberhalb der hier
unschwer nachweisbaren Alten Emser Landstraße am Rande eines Muldenhohlweges. In der Zwischenzeit, durch Steinraub abhanden
gekommen, wurde mir Stein 90 im November 1999 von anonymer Seite vor die Haustür gelegt(!). Er befindet sich nunmehr in der
gesicherten Obhut der Steinsammlung (Lapidarium) des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Denkmalpflege, Archäologische
Denkmalpflege, Amt Koblenz, auf der Festung Ehrenbreitstein.
- 38 Rippe = Erhöhung zwischen zwei Tälern, Bergrippe: nach Dittmaier (wie Anm. 26), S. 248. Die beiden Täler werden gebildet von
einem namenlosen Bach, der nach ca. 750 m in den Fachbach mündet, sowie einem weiteren namenlosen Bach, der nach ca. 200 m in
den soeben erwähnten namenlosen Bach mündet. Die Rippe des Bergs ist noch heute gut erkennbar!
- 39 Mausloch = Stelle, wo viele Mäuse sind: nach Dittmaier (wie Anm. 26), S 200.
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- Abb.12: Grenzstein des Oberen Kirchspielwaldes (Niederberg und Urbar)
bachabwärts: ein heute namenloser Bach (Mauß -Bach) bis zur Mündung in den
Fachbach, wo ein nassauischer Grenzstein steht; darauf - nach einem erneuten
Rechtsschwenk und nunmehr begleitet von neuen Anrainern, den Vertretern des
kurtrierischen Amtes Ehrenbreitstein und der Ortsgemeinde Niederlahnstein - auf ca.
- 1150 m bachaufwärts: der Fachbach (BrückWieß-Bächelgen). Dort, wo der
namenlose Bach in den Fachbach mündet, ist die südwestlichste Stelle des in einer
Urkunde vom 13. Februar 959 beschriebenen Zehntbezirks der Urpfarrei Humbach
(Montabaur)! 40 Wie schon der Beginn dieser Grenzbegehung, so ist auch ihr
Schluss nicht ganz gesichert: bis auf den Fuhr-Weeg an der so genannten
BrückWies, mit dem späteren nassauischpreußischen Grenzstein 159 41, und nach
einem nochmaligen Rechtsschwenk mit auf seit Lassung derer freyh[errl[ichen] Von
Hohen- feldischen Wießen und anderer Eigentümer, beispielsweise der Herrschaft
Mühlenbach 42, bis zum Stein bei der "Bruckwiese" 43, dem Stein 88, wo die
Grenzbegehung des Nierentals begann und auch endete. Und wurde sofort der Gränz-Begang beschlossen und
das Mittags-Mahl zu Arenberg eingenommen.44
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- 40 Thomns Trumpp: Bäche als Grenzen und Grenzen als Bäche. Die Beschreibung der Ränder des Zehntbezirks der Urpfarrei
Humbach (Montabaur) in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts. Alte Ansichten und neue Erkenntnisse. In: Jahrbuch für westdeutsche
Landesgeschichte 26 (2000), S. 9-34, hier S 27.
- 41 Zur nassauisch-preußischen Grenze in diesem Bereich siehe HHSTAW Abt. 220 Nr. 3956 (Grenzprotokoll, 1846, zwischen dem
Königreich Preußen und dem Herzogtum Nassau, und zwar auf den Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemeinden Urbar, Arenberg,
Arzheim, Horchheim und Niederlahnstein). Der nassauisch-preußische Grenzstein 159 wurde vor kurzem, weil
- stark gefährdet, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt Nassau (Forstrevier Bad Ems) vom Kur- und Stadtmuseum Bad
Ems übernommen.
- 42 Zu dem früher in mittelbarer Nähe des nordwestlichen Randes von Bahn 4 des Golfplatzes Denzerheide gelegenen (und heute
unweit davon - hinter einer Leitplanke der Südtangente" - noch vorhandenen) Grenzstein der Herrschaft Mühlenbach mit der Aufschrift
1589 ORM (Vorderseite) und VB (Rückseite [1589 gesetzt, Otto von Roolshausen, Grenze zum Urbarer Wald] siehe Arnold Mies Alte
Denkmäler von Arenberg. In: Arenberg genannt Roter Hahn". Ein Heimatheft als Festschrift zur Einweihung des Erweiterungsbaues der
kath. Volksschule Arenberg. Herausgegeben von der Gemeinde Arenberg und der katholischen Volksschule Arenberg. Neuwied 1965,
S. 58-62, hier S. 60. Unweit des Koblenzer Stadtkronensteins 88 befindet sich ein
- neuerer Grenzstein des ehemaligen Oberen Kirchspielwaldes mit der Aufschrift (jeweils Vorder- und Rückseite) N & U [Niederberger
und Urbarer Wald].
- 43 Theresia Zimmer: Eine Karte der Herrschaft Mühlenbach aus dem Jahre 1578. In: Heimatkalender 1958 für den Landkreis
Koblenz, S. 56-58, hier: S. 57
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- Meine Darlegungen und Bemerkungen zur Grenzbegehung seitens der Stadt Koblenz im Kurfürstentum Trier
entlang dem ehemaligen rechtsrheinischen Koblenzer Stadtwald - vom 13. Juni 1769, 4.30 Uhr in der Früh unweit
von Immendorf, bis zum 15. Juni 1769 gegen Mittag mit einer zweimaligen Übernachtung in Neuhäusel und einem
Abschlussessen in Arenberg - sind nicht als gedankliche Anhängsel zu einer Stadt- oder gar
Staatsgeschichtsschreibung zu verstehen. Auch wenn heute viel von der weltweiten Globalisierung und
Internationalisierung der Märkte gesprochen wird, so lässt sich dessen ungeachtet doch erfreulicherweise wieder
ein verstärkter Wunsch nach einer regionalhistorischen Verankerung erkennen. Meine Ausführungen sollen dazu
dienen, die Region als Raum "kultureller Identität" zu bestätigen und aufzuwerten.
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