Königsurkunde Übersetzung: Dr. Johannes Simmert
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Ludwig durch die Huld der göttlichen Gnade König. Bekannt sei allen unseren lebenden und zukünftigen Gläubigen der heiligen Kirche Gottes, daß der Graf Ruotger, ein Gefolgsmann von uns, unsere Erhabenheit bat, ihm unsere Zustimmung zu einem Gütertausch mit dem ehrwürdigen Abt Ansbald zu erteilen. Auch sein Onkel Baldwin erbat ebenso unsere Zustimmung zu einem anderen Gütertausch. Um der Vermehrung unseres Heils willen erhörten wir ihre Bitten und beschlossen folgendes: Der erwähnte Ruotger also überträgt von seinem Eigenbesitz an das Kloster St. Salvator zu Prüm zwei Hufen, gelegen in seiner Grafschaft, dem Engersgau, und zwar in der Gemarkung Gemmerich. Als Gegenleistung erhält er aus dem Güterbesitz des Salvatorklosters zwei Hufen zu Immendorf im Engersgau. Ferner überträgt sein Onkel Baldwin an das schon genannte Kloster eine Hufe in der bereits genannten Mark Gemmerich, wofür er aus den Gütern des Salvatorklosters in gleicher Weise eine Hufe zu Ems (oder Aust?) als Gegenleistung erhält. Daher haben wir angeordnet, daß das Gebot unserer Zustimmung ausgeführt werde, durch das wir entscheiden und befehlen, was auch immer der eine Tauschpartner dem anderen überträgt, in Zukunft dauerhaft und unverletzlich bleiben soll. Und damit diese unsere Zustimmungsurkunde besser eingehalten, in zukünftigen Zeiten von unseren Getreuen aufrichtiger geglaubt und sorgfältiger beachtet werde, haben wir sie weiter unten mit unserer eigenen Hand vollzogen und mit dem Aufdruck unseres Ring(Gemmen-)siegels beglaubigen lassen.
Monogramm Ludwigs, des erhabensten Königs. Ich Wolfher, der Kanzler habe anstelle des Erzkanzlers Liutbert gegengezeichnet. Gegeben an den X. Kalenden des Aprils, im Jahre der Fleischwerdung unseres Herrn 880, in der Xl. Indiktion, im 4. Jahr der Königsherrschaft Ludwigs, des erhabensten Königs. Geschehen zu Frankfurt, im Namen Gottes sei Heil,
Amen.
(Lateinischer Text der Urkunde)